Erklärung zur Barrierefreiheit Corendon.de
Bei Corendon sind wir der Meinung, dass Reisen für alle möglich sein sollte. Diese allgemeine Zugänglichkeit gilt auch für die Art und Weise, wie Kunden mit uns interagieren - ob das nun über unsere Website, unsere App oder ein digitales Kundenportal ist.
Es ist uns bewusst, dass unsere Websites und Apps aktuell noch nicht vollständig zugänglich sind. Deshalb entwickeln wir eine völlig neue digitale Umgebung, die grundsätzlich auf digitaler Barrierefreiheit beruht und somit die Kriterien der Standards EN 301 549 und WCAG 2.1 für die Zugänglichkeit von Webinhalten erfüllen soll.
Zugrundeliegende Richtlinien
Die EN 301 549 und WCAG definieren Anforderungen für Webdesigner und -entwickler, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Definiert werden drei Konformitätsstufen: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA. Die Richtlinien decken eine breite Palette von Merkmalen der Barrierefreiheit ab. Dazu gehören auch die Textgröße und -farbe, die Tastaturbedienbarkeit und die Kompatibilität mit Bildschirmlesern (Screenreadern).
Wie zugänglich ist unsere Website derzeit?
Unsere aktuellen digitalen Umgebungen sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir entwickeln gerade eine neue Website, eine neue Kundenumgebung und eine neue App, die im Laufe des Jahres 2026 eingeführt werden sollen.
Beim Design- und Entwicklungsprozess berücksichtigen wir ausdrücklich die digitale Zugänglichkeit. Dabei setzen wir unter anderem auf Folgendes:
Bedarfsgerechte individuelle Benutzererfahrungen
Wir möchten, dass jede und jeder Einzelne gute Erfahrungen mit unseren digitalen Diensten macht. Manchmal hilft es, die Einstellungen Ihres Geräts anzupassen, z. B.:
Tipps dazu erhalten Sie von Organisationen wie AbilityNet und der Web Accessibility Initiative (WAI).
Alternative bei nicht zugänglichen Inhalten
Können Sie bestimmte Informationen oder Funktionen aufgrund von beschränkter Zugänglichkeit nicht nutzen? Nehmen Sie in dem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf: +49(0)211 41872500. Sie können sich mit Ihren Fragen an eine deutsch- oder englischsprachige Kollegin oder einen Kollegen wenden, die oder der Ihnen dann gerne weiterhilft.
Was wir sonst noch für besser zugängliche Webinhalte tun:
Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und haben bereits die folgenden Maßnahmen geplant:
Wir berücksichtigen die ab dem 28. Juni 2025 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen und arbeiten darauf hin, allen Anforderungen zu genügen. Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe des Jahres 2026 unsere neu gestaltete Website, Kundenumgebung und App einführen werden.
Feedback und Kontakt
Haben Sie Probleme mit der Zugänglichkeit unserer digitalen Dienste oder haben Sie Verbesserungsvorschläge? Kontaktieren Sie uns per E-Mail an: mvo@corendon.nl.
Zuständige Marktaufsichtsbehörde
Zentrale Marktüberwachungsstelle der deutschen Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).