Allgemeine Informationen
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Abschluss des Reisevertrags
- Persönliche Umstände
- Unverbindliche Zimmerwünsche
- Besondere medizinische Anforderungen
- Reisedauer und -zeiten
- Flugpläne und -zeiten
- Flugzeiten prüfen
- Meine Buchung bezahlen
Abschluss des Reisevertrags
Sobald Sie alle erforderlichen Angaben übermittelt und den geltenden Bedingungen zugestimmt haben, gilt Ihre Buchung als verbindlich. Wir setzen voraus, dass Sie sich mit den für Ihre Reise geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht haben. Die Buchungsbestätigung wird Ihnen schnellstmöglich per E-Mail zugesandt. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie die Bestätigung erhalten haben, und achten Sie bei der Buchung auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und weiterer Kontaktdaten. Weitere Informationen zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
Persönliche Umstände
Die buchende Person, die im Namen weiterer Reisender eine Reise bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle daraus entstehenden Verpflichtungen. Sie ist außerdem verpflichtet, bei der Buchung alle persönlichen Umstände der mitreisenden Personen mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise von Bedeutung sind, beispielsweise Alter, Behinderung oder besondere Ernährungsbedürfnisse. Werden diese Angaben nicht rechtzeitig gemacht und kann vor Ort kein schriftlicher Nachweis über die Mitteilung vorgelegt werden, können sie bei der weiteren Durchführung der Reise möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Daraus entstehende Kosten trägt die buchende Person.
Unverbindliche Zimmerwünsche
Bei vielen Buchungen können Sie unverbindliche Zimmerwünsche angeben, beispielsweise zur Bettenart oder zu einem Balkon. Wir leiten diese Wünsche an den jeweiligen Leistungsträger, etwa den Unterkunftsanbieter, weiter. Eine Erfüllung kann jedoch nicht garantiert werden; daraus lassen sich keine Ansprüche ableiten. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Wünsche in der gebuchten Unterkunft möglicherweise nicht verfügbar oder nur in einem höherwertigen Zimmertyp gegen Aufpreis erfüllbar sind. Ist Ihr Wunsch während der Buchung nicht auswählbar, kontaktieren Sie bitte unser Service Center unter +49 (0)211 41872500.
Besondere medizinische Anforderungen
Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besondere Anforderungen an Ihre Reise haben, beispielsweise ein barrierearmes oder angepasstes Zimmer benötigen, teilen Sie uns dies bitte bereits vor der Buchung mit. Wir prüfen gerne, ob die gewünschte Leistung angeboten und verbindlich bestätigt werden kann. Besondere medizinische Anforderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 30 € erhoben. Auch sonstige verbindlich zu bestätigende Sonderwünsche können kostenpflichtig sein und werden nur bearbeitet, wenn eine realistische Aussicht auf Erfüllung besteht. Bitte wenden Sie sich hierfür telefonisch an unser Service Center unter +49 (0)211 41872500.
Reisedauer und -zeiten
Die Reisedauer wird immer in ganzen Tagen angegeben, wobei sowohl der Abreise- als auch der Rückreisetag als voller Tag gezählt werden. Das bedeutet, dass bei einer achttägigen Reise mit Abflug am späten Abend und Rückflug am Morgen der tatsächliche Aufenthalt vor Ort sechs Tage betragen kann. Die Abflug- und Ankunftszeiten finden Sie in Ihren Reisedokumenten. Die bei der Buchung angegebenen Zeiten stehen bis zwei Wochen vor Abreise unter Vorbehalt und können sich noch ändern. Aus vorläufigen Flugzeiten können daher keine Ansprüche abgeleitet werden.
Flugpläne und -zeiten
Corendon arbeitet mit verschiedenen Charter- und Linienfluggesellschaften zusammen. Flugzeiten, Flugnummern, Flugrouten und die eingesetzte Fluggesellschaft können sich ändern. Die endgültigen Informationen erhalten Sie in der Regel etwa zwei Wochen vor Abreise mit Ihren Reisedokumenten. Auch danach sind Änderungen aufgrund unvorhergesehener Umstände möglich.
Die meisten Flüge sind Direktflüge. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines Zwischenstopps. Ein Zwischenstopp kann erforderlich sein, z. B. aus technischen Gründen oder bei unzureichender Auslastung.
Über mein.corendon.de können Sie sich jederzeit anmelden, um den aktuellen Flugplan einzusehen. Die eingesetzte Fluggesellschaft gibt den endgültigen Flugplan in der Regel etwa zwei Wochen vor Abflug bekannt. Sollte es danach aufgrund unvorhergesehener Umstände zu einer Änderung kommen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend per E-Mail informieren.
Auch die Rückflugzeiten können sich bis etwa zwei Wochen vor Abflug ändern. Auch hierfür können Sie sich jederzeit bei mein.corendon.de einloggen, um den aktuellen Flugplan einzusehen. Wenn Sie ausschließlich einen Flug gebucht haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Service Center unter +49 (0)211 41872500.
Änderungen oder Verspätungen können auftreten. Corendon haftet nicht für Folgeschäden wie das Verpassen von Anschlussverbindungen im öffentlichen Nahverkehr, Parkkosten oder persönliche Umstände wie beruflich bedingte Schäden.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Sie zu einem anderen Flughafen zurückfliegen als von dem Sie abgeflogen sind. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter selbstverständlich den Transfer zum ursprünglich gebuchten Abflughafen organisieren. Sollten Sie diesen Transport nicht in Anspruch nehmen und eigenständig reisen, tragen Sie die dadurch entstehenden Kosten selbst.
Je nach Flugplanung und eingesetzter Fluggesellschaft können Abflug- und Rückflugzeiten auch am frühen Morgen oder späten Abend liegen.
Flugzeiten prüfen
Überprüfen Sie zur Sicherheit die Flugzeiten einen Tag vor der Hinreise, z. B. über mein.corendon.de oder auf der Website des Abflughafens. Tun Sie dies auch spätestens 24 Stunden vor dem angegebenen Abflugzeitpunkt des Rückflugs. Wenn Sie ausschließlich einen Flug gebucht haben, können Sie sich telefonisch unter +49 (0)211 41872500 melden.
Wenn Sie eine Pauschalreise mit Transfer gebucht haben, erkundigen Sie sich am Tag vor der Abreise an der Hotelrezeption, wann Ihr Bustransfer zum Flughafen bereitsteht, oder scannen Sie den QR-Code im Begrüßungsschreiben, das Sie bei Ihrer Ankunft von der Reiseleitung erhalten haben. An manchen Reisezielen werden Sie per SMS oder WhatsApp informiert. Wenn Sie diesen Anweisungen nicht folgen, gehen daraus entstehende Kosten (z. B. durch das Verpassen eines Transfers oder Fluges) zu Ihren Lasten.
Reisedokumente
Tickets werden 2 Wochen vor Abreise per E-Mail verschickt. Bei Last-Minute-Reservierungen oder wenn der endgültige Flugplan noch nicht bekannt ist, werden die Tickets kurz vor der Abreise per E-Mail versendet.
Ihre Reisedokumente können je nach Buchung unter anderem Flugunterlagen, Unterkunftsgutscheine sowie gegebenenfalls Mietwagen- oder Transferunterlagen enthalten. Zusätzlich gebuchte Leistungen werden auf Ihrer Rechnung aufgeführt. Prüfen Sie vor der Abreise, welche Dokumente ausgedruckt oder digital mitgeführt werden müssen.
Wenn Sie ausschließlich einen Flug gebucht haben, der von Corendon Airlines durchgeführt wird und von einem deutschen Flughafen startet, erhalten Sie keine Tickets. Sie können online einchecken oder sich mit Ihrem Reisepass am Flughafen einchecken. Für Flüge, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, erhalten Sie jedoch Tickets.
Online-Check-in
Die meisten Fluggesellschaften bieten die Möglichkeit zum Online-Check-in.
Corendon Airlines
Fliegen Sie mit Corendon Airlines, dann können Sie ab 48 Stunden bis 5 Stunden vor Abflug online einchecken und Ihre Bordkarte über die Website www.corendonairlines.com/de ausdrucken.
Corendon Dutch Airlines
Fliegen Sie mit Corendon Dutch Airlines, können Sie ab 72 Stunden bis 5 Stunden vor Abflug online einchecken und Ihre Bordkarte über die Website www.corendonairlines.com/de herunterladen. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Buchungsnummer und Ihrem Nachnamen an.
SunExpress
Fliegen Sie mit SunExpress? Dann ist der Online-Check-in verpflichtend und muss über die Website www.sunexpress.com durchgeführt werden – ab 36 Stunden bis 3,5 Stunden vor Abflug. Für den Rückflug müssen Sie separat online einchecken, ab 72 Stunden vor Abflug. Wenn Sie nicht online einchecken und dies am Flughafen tun, wird eine Gebühr von 5 € pro Person und Strecke erhoben. Reisende mit einem medizinischen Hinweis (z. B. Unterstützung am Flughafen) oder alleinreisende Kinder können nur am Flughafen einchecken. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Sitzplatzreservierung
Corendon Airlines
Auf allen Corendon-Flügen ist es möglich, ab 6 Wochen bis 5 Stunden vor Abflug einen Sitzplatz über die Website www.corendonairlines.com/de zu reservieren.
Wenn im Voraus kein Sitzplatz reserviert wird, erfolgt die Zuteilung automatisch. Änderungen am Flughafen sind dann nicht mehr möglich. Dies gilt für alle entsprechenden XC- und XR-Flüge ab deutschen Abflughäfen.
SunExpress
Bei SunExpress können Sie ab 90 Tagen vor Abflug gegen Gebühr einen Sitzplatz reservieren. Gehen Sie dazu auf sunexpress.com und melden Sie sich mit Ihrem Nachnamen (in Großbuchstaben) und Ihrer 7-stelligen Corendon-Reservierungsnummer an. Wenn Sie keinen Sitzplatz reservieren, wird beim (Online-)Check-in automatisch einer zugewiesen; es gibt dann jedoch keine Garantie, dass Sie neben Ihren Mitreisenden sitzen.
Gepäck
Flug
Corendon fliegt mit verschiedenen Charter- und Linienfluggesellschaften. Diese haben jeweils eigene Gepäckregelungen. Wenn Sie mit Corendon Airlines fliegen, finden Sie ausführliche Informationen zu den Gepäckbestimmungen auf www.corendon.de/gepaeck. Bitte informieren Sie sich stets direkt bei der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen, über die aktuellen Gepäckvorschriften (z. B. zu Gebühren für Übergepäck). Corendon haftet nicht für die Höhe dieser Gebühren. Reisen Sie mit Sondergepäck, empfehlen wir Ihnen, dies vorab anzumelden, damit wir Sie beraten oder die Fluggesellschaft informieren können. So können wir Sie auch über mögliche Zusatzkosten aufklären. Nicht angemeldetes Sondergepäck kann möglicherweise abgelehnt werden.
Transfer
Reisen Sie mit Sondergepäck wie Rollstühlen, Fahrrädern, Surf- oder Golfausrüstung und haben einen Transfer gebucht, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir die örtliche Agentur darüber in Kenntnis setzen können und Sie über mögliche Zusatzkosten informieren können. Wenn das Sondergepäck nicht vorher gemeldet wird, kann es sein, dass zusätzliche Gebühren anfallen oder das Gepäck aufgrund von Platzmangel nicht transportiert werden kann. In diesem Fall sind Sie selbst für den Transfer zur Unterkunft verantwortlich.
Reisepreis
Wir behalten uns das Recht vor, den Reisepreis zu ändern, wenn Änderungen bei den Transportkosten (z. B. Treibstoffzuschläge), anfallende Steuern oder Wechselkursschwankungen dies erforderlich machen. Bei zusätzlichen Flügen kann es vorkommen, dass ein Zuschlag berechnet werden muss. Preissteigerungen werden ohne Aufschlag weitergegeben.
Babys und Kinder
Kinderermäßigung
Die Kinderermäßigung gilt in der Regel nur für ein Kind, das sich mit zwei vollzahlenden Gästen in einem Doppelzimmer mit Zustellbett aufhält. Die Altersgrenzen, für die die Kinderermäßigung oder der feste Kinderpreis gelten, sind jeweils bei den einzelnen Hotels angegeben. Wenn Sie ein Familienzimmer oder ein Vierbettzimmer buchen, ist die Kinderermäßigung bereits automatisch im Zimmerpreis enthalten. Die Kinderermäßigung wird auf unserer Website nicht gesondert ausgewiesen. Sie ist bereits im angezeigten Reisepreis berücksichtigt. Der Reisepreis pro Person ergibt sich durch die Teilung des Gesamtpreises durch die Anzahl der Reisenden – unabhängig vom Alter.
Babys
Für Babys fällt eine Gebühr an. Sie haben keinen Anspruch auf Freigepäck und keinen eigenen Sitzplatz im Flugzeug. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Reiseziel. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
Buggy und Kinderwagen
Pro Kind kann entweder ein Buggy oder ein Kinderwagen kostenlos im Flugzeug mitgeführt werden. Darüber hinaus dürfen notwendige Dinge wie Windeln, Babynahrung etc. mitgenommen werden. Ein leichter, zusammenklappbarer Buggy darf bis zum Gate mitgeführt werden. Alle anderen (nicht faltbaren) Buggys und Kinderwagen müssen kostenlos am Check-in-Schalter als Aufgabegepäck aufgegeben werden. Besteht der Kinderwagen aus zwei Teilen, muss er vollständig aufgegeben werden. Nur wenn eines der Teile ein aufsteckbarer (Auto-)Kindersitz oder Maxi-Cosi von maximal 7 kg ist, darf dieser bis zum Gate mitgenommen werden; das Gestell wird dann separat aufgegeben. Bei Ankunft am Flughafen erhalten Sie den Kinderwagen, Buggy oder Maxi-Cosi am Sperrgepäckband. Achtung: Die Ausgabe erfolgt nicht am Gate.
Weitere Informationen zum Reisen mit Babys und Kindern finden Sie hier.
Hotelklassifikation
Wir bemühen uns, alle Informationen in unseren Publikationen so objektiv wie möglich darzustellen. In fast allen unseren Angaben verwenden wir die Hotelklassifizierung, wie sie vom Tourismusministerium oder der zuständigen Gemeindeverwaltung des Reiseziels festgelegt wurde. Als Reiseveranstalter haben wir keinen Einfluss auf die Vergabe der Sterne. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Erwartungen in Bezug auf das Hotel – insbesondere im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer gebuchten Reise.
Die Unterkunft
Öffnungs- und Schließzeiten der Unterkunft
Die Öffnungs- und Schließzeiten einer Unterkunft werden etwa ein Jahr im Voraus festgelegt. Es kann jedoch vorkommen, dass der Unterkunftsanbieter aufgrund geringer Auslastung diese Daten ändert. Sollte dies der Fall sein, bieten wir Ihnen – sobald uns die Änderung bekannt ist – eine gleichwertige Alternative an.
Ankunft und Abreise
Es gelten international übliche Regeln zur Verfügbarkeit Ihres Zimmers. In der Regel steht das Zimmer am Anreisetag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr zur Verfügung. In der Hochsaison kann es in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommen. Die von Ihnen gebuchte Verpflegung beginnt ab dem Moment des Check-ins (nach 14:00 Uhr am Anreisetag) und endet mit dem Check-out – unabhängig von Ihren Flugzeiten.
Wenn Sie vor der Check-in-Zeit anreisen, kann die Unterkunft eine Gebühr für die Nutzung von Einrichtungen oder den Verzehr von Speisen und Getränken verlangen, z. B. für Frühstück, Mittagessen oder Getränke. Wenn Sie nach den üblichen Öffnungszeiten der Restaurants oder Bars ankommen, ist die Unterkunft nicht verpflichtet, noch Mahlzeiten oder Getränke anzubieten – diese könnten auch bereits geschlossen sein. Bitte berücksichtigen Sie dies.
Am Abreisetag müssen Sie das Zimmer zwischen 10:00 und 12:00 Uhr verlassen und auschecken. Ab diesem Zeitpunkt erlischt auch der Anspruch auf Mahlzeiten oder Getränke. Die genaue Check-out-Zeit kann an der Rezeption erfragt werden. Die Unterkunft kann eine Gebühr für die Nutzung von Einrichtungen und Speisen und Getränke nach dem Check-out verlangen. Viele Unterkünfte bieten nach dem Auschecken die Möglichkeit, das Gepäck in einem dafür vorgesehenen Raum oder an der Rezeption zu hinterlassen. Erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Möglichkeiten für einen Late Check-out. Dieser ist kostenpflichtig und nur möglich, wenn freie Zimmer verfügbar sind.
Öffnungszeiten von Bars und Restaurants
Die Öffnungszeiten von gastronomischen Einrichtungen werden vom Unterkunftsanbieter selbst festgelegt. Es kann sein, dass eine Bar oder ein Restaurant außerhalb der All-Inclusive-Zeiten geschlossen ist. In diesem Fall ist es nicht möglich, gegen Bezahlung Getränke oder Speisen zu erhalten. Darauf hat Corendon keinen Einfluss.
Verpflegung
Wenn Sie auf Basis von Übernachtung (Ü) wohnen, sind lediglich die Übernachtungen im Reisepreis enthalten – ohne Mahlzeiten und Getränke.
Bei einem Aufenthalt mit Übernachtung mit Frühstück (ÜF) sind sowohl die Übernachtungen als auch das Frühstück im Reisepreis enthalten. Das Frühstück wird in der Regel als Buffet serviert. Für Extras wie Eier oder frisch gepresste Säfte kann ein Aufpreis verlangt werden. Getränke sind nicht im Preis enthalten.
Bei Halbpension (HP) sind Übernachtung, Frühstück und Abendessen im Preis enthalten. Das Abendessen wird in der Regel als Buffet serviert, kann aber in ruhigeren Zeiten durch ein festes Menü ersetzt werden. Getränke sind nicht im Preis enthalten.
Bei Vollpension (VP) sind Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen inbegriffen. Mittag- und Abendessen werden meist als Buffet angeboten, können jedoch ebenfalls durch ein Menü ersetzt werden. Getränke sind nicht im Preis enthalten.
Bei einem Aufenthalt mit All Inclusive (AI) oder Ultra All Inclusive (UAI) sind Essen und Getränke den ganzen Tag über (zu festgelegten Zeiten) im Preis inbegriffen.
All Inclusive und Ultra All InclusiveDie All-Inclusive- oder Ultra-All-Inclusive-Leistung variiert je nach Unterkunft. Es gibt keine einheitliche internationale Regelung. Für genaue Informationen verweisen wir auf die Angaben auf unserer Website bei der jeweiligen Unterkunft. Die Beschreibung wird mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt, wir sind jedoch bei der Umsetzung auf den Unterkunftsanbieter angewiesen. Über eventuelle Änderungen der Leistungen werden wir Sie informieren, sofern diese uns mitgeteilt werden.
Frühstück, Mittag- und Abendessen werden in der Regel in Buffetform angeboten. Je nach Gästeanzahl kann das Hotel auch Tellergerichte (Menüservice) anbieten. Manche Hotels ermöglichen à-la-carte-Essen. Die Öffnungszeiten der À-la-carte-Restaurants hängen von der Auslastung und ggf. vom Wetter ab. Die servierten Gerichte entsprechen oft dem Buffetangebot, werden jedoch am Tisch serviert. Manche Hotels bieten verschiedene Küchenrichtungen in einem Raum an. Das Essen und Trinken im À-la-carte-Restaurant kann kostenpflichtig sein. Eine vorherige Reservierung ist erforderlich (je nach Verfügbarkeit). Ist aufgrund hoher Nachfrage keine Reservierung möglich, können daraus keine Rechte abgeleitet werden. Die Anzahl der À-la-carte-Mahlzeiten variiert je nach Hotel.
Das All-Inclusive-Konzept gilt nur zu den vom Hotel festgelegten Zeiten und an bestimmten Orten. Es kann vorkommen, dass nicht alle Bars und Restaurants unter das All-Inclusive-Angebot fallen. Alles, was außerhalb dieser Zeiten oder der definierten Leistungen konsumiert wird, ist kostenpflichtig.
Falls Sie mit Geschmack oder Auswahl der Mahlzeiten unzufrieden sind, bitten wir um Verständnis: Geschmack ist subjektiv. Beschwerden hierzu werden nicht bearbeitet.
Laut internationaler Regelung – auch in Deutschland gültig – ist es nicht erlaubt, eigene Speisen und Getränke in die Unterkunft mitzubringen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Gebühr zu erheben, als wären die Produkte vor Ort erworben worden.
Es ist nicht garantiert, dass außerhalb der All-Inclusive-Zeiten Speisen oder Getränke verfügbar sind – auch nicht gegen Bezahlung. Das Hotel legt selbst fest, wann Bars und Restaurants schließen. Darauf hat Corendon keinen Einfluss.
Hinweis: In den meisten spanischen Unterkünften ist eine Wasserflasche nicht im (Ultra) All-Inclusive-Angebot enthalten.
Weihnachts- & Silvesterzuschlag
Viele Hotels erheben zu Weihnachten und Silvester einen Zuschlag. Dieser Zuschlag gilt für den Aufenthalt in dem genannten Zeitraum, nicht aber für ein spezielles Weihnachts-, Silvester- oder Galadinner.
Dresscode in Hotels
Die meisten Hotels haben einen Dresscode, insbesondere zum Abendessen. Strandkleidung ist dort in der Regel nicht erlaubt, von Männern wird meist lange Kleidung (z. B. lange Hosen) erwartet. Zum Frühstück und Mittagessen sind die Vorschriften meist lockerer. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Auswahl Ihrer Garderobe.
Burkini
Jedes Hotel hat eigene Regeln für die Nutzung der Pools. In einigen Hotels ist das Tragen eines Burkinis im Pool nicht erlaubt. Dies liegt im Ermessen des Hotels, worauf Corendon keinen Einfluss hat. Wenn Sie im Burkini schwimmen möchten, erkundigen Sie sich bitte im Voraus, ob dies im Hotel gestattet ist. Bitte beachten Sie: Auch in überwiegend muslimischen Ländern gibt es Hotels, die das Tragen eines Burkinis im Pool untersagen.
Zimmertypen
Ein Standardzimmer/Doppelzimmer verfügt über ein Doppelbett oder zwei Einzelbetten. Ein Wunsch bezüglich der Bettenart kann bei der Buchung geäußert werden, stellt jedoch keine Garantie dar.
Ein Einzelzimmer Standard ist meist ein Doppelzimmer zur Alleinnutzung. Es kann kleiner oder weniger günstig gelegen sein als ein normales Doppelzimmer – trotz des Einzelzimmerzuschlags. Manche Unterkünfte bieten echte Einzelzimmer an.
Ein Standardzimmer mit Zustellbett ist ein normales Doppelzimmer mit einem zusätzlichen Bett, z. B. ein Schlafsofa, Klappbett oder Zustellbett. Das zusätzliche Bett kann den verfügbaren Raum im Zimmer einschränken.
Sparzimmer/-Appartements sind oft identisch mit Standardzimmern/-Appartements, können aber in Lage, Ausstattung oder Größe abweichen. Mögliche Unterschiede sind z. B. kein Balkon/Terrasse, Lage im Nebengebäude oder fehlende Aussicht. In manchen Fällen sind die Zimmer identisch, aber durch eine niedrigere Preisvereinbarung mit dem Hotel günstiger buchbar.
Ein Vierbettzimmer (Vierbettzimmer) ist ein Standard-Doppelzimmer, in das zwei weitere Betten gestellt wurden. Die zusätzlichen Betten können Klappbetten, Schlafsofas, Etagenbetten oder Zustellbetten sein. Dadurch kann der Bewegungsraum im Zimmer eingeschränkt sein.
Ein Familienzimmer kann aus zwei separaten Zimmern mit einer Eingangstür, zwei Zimmern mit Verbindungstür, einem großen Raum oder einem Duplex-Zimmer bestehen. Die zusätzlichen Betten können ebenfalls Zustell-, Klapp-, Etagen- oder Schlafsofas sein.
Ein Studio besteht aus einem Wohn-/Schlafraum mit Kitchenette und separatem Bad.
Ein 2-Zimmer-Appartement besteht aus einem Wohn-/Schlafbereich (oft mit Schlafsofa), einem Schlafzimmer, einer offenen Küche oder Kitchenette und einem Badezimmer.
Ein 3-Zimmer-Appartement verfügt über ein zusätzliches Schlafzimmer. Die Küchenausstattung ist oft einfach gehalten.
Ein Double Room bezeichnet auf Englisch ein Doppelzimmer, ein Single Room ein Einzelzimmer. Es handelt sich dabei nicht um die Anzahl der (Schlaf-)Zimmer.
Babybett
Reisen Sie mit einem Baby, bemühen wir uns, ein Babybett für Sie zu reservieren. Wir geben dies als unverbindlichen Wunsch an. Die Anzahl der Betten ist jedoch begrenzt, sodass wir keine 100 %ige Garantie geben können. In diesem Fall schläft das Baby im Bett der Eltern. Es kann auch sein, dass der Platz nicht ausreicht, um ein Babybett aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass Babybetten gebührenpflichtig sein können. Eventuelle Kosten sind immer vor Ort beim Unterkunftsanbieter zu begleichen.
Zimmer mit (seitlichem) Meerblick
Wenn Sie ein Zimmer mit Meerblick buchen, bedeutet das nicht immer direkten Meerblick. Auch Zimmer mit seitlichem Meerblick oder zur Meerseite gelten als Meerblickzimmer.
Zimmer für Menschen mit Behinderung
In den Unterkunftsbeschreibungen auf unserer Website weisen wir nicht explizit auf spezielle Einrichtungen für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderung hin. Das bedeutet jedoch nicht, dass Personen mit Behinderung nicht willkommen sind. Es ist in Ihrem eigenen Interesse, sich zu vergewissern, dass das Hotel geeignet ist. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne dabei.
Wenn Sie ein angepasstes Zimmer benötigen, kontaktieren Sie bitte vor der Buchung unser Service Center. Wir prüfen, ob Ihre besonderen medizinischen Anforderungen verbindlich bestätigt werden können. Nach der Bestätigung ist die Buchung verbindlich; für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 30 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass die Ausstattung und Definition eines angepassten Zimmers je nach Reiseland von deutschen Standards abweichen kann.
Rauchregeln
In vielen Ländern gibt es strenge Vorschriften zum Rauchen in Gebäuden, die von den Regelungen in Deutschland abweichen können. In unserem Unterkunftsangebot gilt grundsätzlich ein Rauchverbot – meist nicht nur in den Zimmern, sondern auch auf Balkonen, in Gärten und anderen öffentlichen Bereichen. Einige Unterkünfte weisen jedoch spezielle Raucherzonen aus, sowohl innen als auch außen. Das jeweilige Haus entscheidet selbst. Wir verfügen nicht über detaillierte Informationen dazu. Zuwiderhandlungen können zu hohen Geldstrafen führen, und Unterkünfte können Reinigungskosten für das Zimmer in Rechnung stellen, wenn darin geraucht wurde.
Sicherheit
Jedes Land hat eigene Sicherheitsvorschriften. Diese können in ausländischen Hotels von europäischen Standards abweichen.
Hotelausstattung
Klimaanlage
In einigen Hotels und Apartments wird die Klimaanlage zentral gesteuert. Aus Umweltschutzgründen aktiviert man sie meist nur während der heißesten Monate und zu Zeiten, in denen Gäste sich üblicherweise in den Zimmern aufhalten. Dabei werden Temperatur und Energiekosten berücksichtigt. Wir haben darauf keinen Einfluss. Es kann vorkommen, dass das Hotelmanagement eine andere Temperatur bevorzugt als die Gäste.
Manchmal fällt eine Gebühr für die Klimaanlage an, die vor Ort zu zahlen ist. Wenn uns dies bekannt ist, weisen wir in der Unterkunftsbeschreibung darauf hin. Klimaanlagen arbeiten nicht immer geräuschlos und es kann zu Kondenswasser kommen. In Apartments und Familienzimmern befindet sich die Klimaanlage meist im Schlafbereich. Befindet sie sich zu bestimmten Zeiten in Betrieb, wird dies in der Beschreibung vermerkt.
Internet
Viele Unterkünfte bieten kostenfreies oder kostenpflichtiges WLAN an. Qualität, Geschwindigkeit und Verfügbarkeit der Internetverbindung können je nach Unterkunft, Standort und Auslastung variieren. Vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen lassen sich nicht immer vermeiden.
TV
Viele Unterkünfte verfügen über Fernseher auf den Zimmern. Verfügbarkeit, Senderauswahl, Empfang und Bildqualität können je nach Unterkunft variieren. In einigen Hotels stehen deutschsprachige Programme zur Verfügung. Welche Sender empfangen werden können, entscheidet die jeweilige Unterkunft. In einfachen Hotels oder Apartments gehört ein Fernseher möglicherweise nicht zur Ausstattung oder ist nur gegen Gebühr verfügbar.
Animation & Einrichtungen
Die Ausstattungsmerkmale unserer Unterkunftsbeschreibungen können je nach Saison, Wetter und Belegung variieren. Einige Einrichtungen können saisonal geschlossen sein oder bei Defekten vorübergehend ausfallen. Animationsteams bestehen oft aus internationalen Mitarbeitern, die meist kein Deutsch sprechen.
Einrichtungen von Drittanbietern, wie Shops, Wassersport oder Wellness-Centern, liegen außerhalb der Verantwortung von Corendon oder der Unterkunft. Diese werden meist von externen Partnern betrieben, die ihren Service ohne Vorankündigung einstellen können.
Wäschewechsel
Je nach Unterkunft wird Bettwäsche ein- bis zweimal pro Woche gewechselt. Bei einmaligem Wechsel erfolgt dieser meist am Ende der Woche. Bleiben Sie nur eine Woche, erfolgt währenddessen kein Bettwäschewechsel. In 2*- und 3*-Hotels sowie Apartments erfolgt Bettwäschewechsel meist einmal wöchentlich, Handtücher 2–3 Mal wöchentlich. Probleme mit dem Wäschewechsel melden Sie am besten vor Ort an Rezeption oder Reiseleitung.
Zimmerreinigung
In Hotels wird meist täglich gereinigt, in 2*- und 3*-Hotels kann die Häufigkeit geringer sein. Apartments werden in der Regel zweimal wöchentlich gereinigt. Reinigungsstandards weichen international von denen in Deutschland ab. Rechnen Sie nicht mit einer gründlichen Reinigung während Ihres Aufenthalts. Beschwerden dazu können nur vor Ort gelöst werden.
Wasser und Elektrizität
In Ländern rund ums Mittelmeer sowie in Afrika, Asien, der Karibik und Südamerika sind Wasser und Strom, vor allem in der Hochsaison, oft knapp. Aufgrund der vielen Touristen ist sparsamer Verbrauch wichtig. Der Wasserhahn im Bad ist manchmal ohne Stopfen. Warmwasser kommt meist über Solarenergie oder Solarboiler – sehr nachhaltig. Bei weniger Sonnenschein kann die Warmwasserversorgung eingeschränkt sein. Die Verfügbarkeit von Wasser und Strom entspricht nicht immer europäischen Standards. Unterbrechungen sind häufiger und meist durch technische oder versorgungstechnische Gründe verursacht. Weder der Unterkunftsanbieter noch Corendon übernehmen Haftung für mögliche Kosten oder Unannehmlichkeiten daraus.
Mögliche Beeinträchtigungen
Ungeziefer
In unseren Reiseländern kommen andere Insekten und Tiere vor als in Deutschland. In warmem Klima gedeihen bestimmte Insekten sehr gut. Kakerlaken, Spinnen, Ameisen und Sandflöhe sind keine Zeichen mangelnder Hygiene, sondern heimische Arten. Lassen Sie keine Essensreste im Zimmer, um Ungeziefer zu vermeiden. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Unterkunftsanbieter oder verwenden Sie selbst Schädlingsbekämpfungsmittel.
Reparaturen
Technische Anlagen wie Klimaanlage, Aufzüge oder Pumpen sind oft importiert. Ersatzteile sind nicht immer verfügbar, was zu Verzögerungen bei Reparaturen führen kann. Solche Umstände sind für Reiseveranstalter nicht vorhersehbar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Corendon übernimmt keine Haftung für Schäden durch solche Ausfälle.
Belästigungen
Sowohl Unterkunftsanbieter als auch Corendon haben das Recht, Gästen, die erhebliche Belästigungen verursachen, nach einer Verwarnung den Zutritt zur Unterkunft zu verweigern oder sie vom weiteren Reiseverlauf auszuschließen. Solche Gäste haben keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Reisepreises. Für Fehlverhalten oder Belästigung durch andere Gäste können wir nicht haftbar gemacht werden.
Lärmbelästigung
Die Lärmschutzbestimmungen im Ausland unterscheiden sich von den deutschen Standards. Auf Dezibelgrenzen wird oft weniger geachtet. Auch der Lebensstil ist anders – man lebt mehr im Freien und oft bis spät in die Nacht, sodass absolute Ruhe nach Mitternacht selten ist. Sind Sie empfindlich gegenüber Lärm, empfehlen wir eine Unterkunft ohne Diskothek, Poolbar oder umfangreiche Animation. Auch die Lage kann eine Rolle spielen: Zentral gelegene Hotels haben mehr Lärm durch Verkehr oder Gastronomie. Wird der Lärm von externen Quellen verursacht, können weder das Hotel noch Corendon etwas dagegen tun. Auch lautes Verhalten anderer Gäste liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Bauarbeiten
Bauarbeiten werden meist durch lokale Behörden, andere Unterkunftsanbieter oder Bauunternehmen durchgeführt. Corendon hat keinen Einfluss darauf und keine Verträge mit diesen Initiatoren. Daher kann es vorkommen, dass Sie vor Ort unter Baulärm leiden – insbesondere in der Vor- oder Nachsaison. Für etwaige Unannehmlichkeiten oder Kosten übernehmen wir keine Haftung.
Reisedokumente
Für Informationen zu Reisedokumenten (Reisepass, Personalausweis, Visum) verweisen wir auf www.corendon.de/reisedokumente-gesundheit.
Urlaub verlängern
Verlängerung vor Ort
Ein Urlaub ist eigentlich nie lang genug. Manchmal ergibt sich die Möglichkeit, den Aufenthalt zu verlängern. In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie: Eine Verlängerung ist nicht immer möglich, und die Kosten dafür können im Verhältnis höher sein als der ursprünglich bezahlte Reisepreis.
Haben Sie einen Flug mit Corendon Airlines gebucht, können wir – bei Verfügbarkeit – den Rückflug umbuchen. Dafür entstehen Kosten, da ein neues Ticket gebucht werden muss. Eine Rückerstattung für den ursprünglich gebuchten Rückflug ist nicht möglich. Ihre Reiseleitung kann Ihnen die Preise für ein neues Rückflugticket mitteilen. Fliegen Sie mit einer anderen Airline, wie z. B. Sun Express, müssen Sie selbst Kontakt mit dieser Fluggesellschaft aufnehmen. Auch Corendon kann in dem Fall nichts ändern. Der bereits gebuchte Rückflug kann nicht erstattet werden.
Die Verlängerung der Unterkunft erfolgt über die Reiseleitung. Dies ist manchmal zu unseren Vertragspreisen möglich, in anderen Fällen gelten die aktuellen Preise vor Ort. Die Entscheidung liegt beim Hotel, Corendon hat darauf keinen Einfluss. Außerdem muss natürlich Verfügbarkeit bestehen.
Eine Urlaubsverlängerung ist schön, aber nicht immer unkompliziert. Es kann ein oder mehrere Tage dauern, bis alles organisiert ist. Wir helfen Ihnen jedoch gerne dabei.
Weitere Informationen
Gepäck beim Transfer
Sie sind selbst für Ihr Gepäck verantwortlich. Achten Sie darauf, dass Ihr Gepäck auch wirklich in den Transferbus verladen wird. Meist helfen Ihnen Mitarbeiter der Unterkunft oder Transferbegleiter.
Bitte beachten Sie, dass Transferbusse nicht immer direkt vor Ihrer Unterkunft halten können – etwa wegen Verkehr, Straßenbreite oder Fahrverboten.
Transferbegleitung
Während des Transfers (z. B. in der Türkei) werden Sie häufig von einer Reisebegleitung begleitet. Dies ist kein Reiseleiter, sondern nur für das korrekte Ein- und Aussteigen der Passagiere zuständig.
Dienstleistungen Dritter in der Vor- und Nachsaison
Zu Beginn und Ende der Saison kann es vorkommen, dass nicht alle Einrichtungen in Betrieb sind – z. B. Restaurants, Bars, Diskotheken, Geschäfte, Ausflüge oder öffentlicher Nahverkehr. Corendon hat darauf keinen Einfluss und kann keine Auskunft über Verfügbarkeiten geben. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Dienstleistern. Die Vor- und Nachsaison dauert je nach Reiseziel ungefähr von April bis Mai bzw. September bis Oktober.
Dienstleistungen Dritter
Für Dienstleistungen Dritter übernimmt Corendon keine Haftung – z. B. für vor Ort gebuchte Ausflüge, Einkäufe oder Zusatzleistungen der Unterkunft. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Anbieter.
Ausflüge
Für einige Reiseziele können Sie Ausflüge bereits in Deutschland buchen – online oder telefonisch, sie gehören dann zur Reisevertrag mit Corendon.
Natürlich können Sie auch vor Ort bei Ihrer Reiseleitung Ausflüge buchen. Diese Ausflüge werden durch lokale Agenturen organisiert und sind kein Bestandteil Ihres Reisevertrags mit Corendon – auch dann nicht, wenn sie über unsere Reiseleitung gebucht werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko. Beschwerden dazu müssen vor Ort geklärt werden.
Wichtig: Außerhalb der Eurozone werden Ausflugspreise meist in Euro oder Dollar angegeben. Lokale Anbieter rechnen in diesen Währungen ab. Bei Kartenzahlung kann der abgebuchte Betrag aufgrund von Wechselkursen höher ausfallen. Dies liegt an den Umrechnungskursen Ihrer Bank. Corendon hat darauf keinen Einfluss. Um solche Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir die Mitnahme von Bargeld – dabei sollten Sie jedoch die Risiken abwägen.
Impfungen
Für Informationen über Impfungen verweisen wir auf www.corendon.de/reisedokumente-gesundheit. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Abreise, ob sich Empfehlungen geändert haben. Es ist ratsam, Medikamente gegen Magen-Darm-Beschwerden mitzunehmen.
Mit Corendon Airlines dürfen Sie bis zur 28. Woche ohne Attest fliegen. Zwischen der 28. und 36. Woche (bei einer Mehrlingsschwangerschaft bis zur 32. Woche) benötigen Sie ein ärztliches Attest.
Fliegen während der Schwangerschaft
Mit Corendon Dutch Airlines dürfen Sie bis zur 36. Schwangerschaftswoche fliegen, sofern Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als 6 Tage ist.
Mehr Informationen finden Sie unter: Häufig gestellte Fragen zur Schwangerschaft.
Andere Fluggesellschaften
Für Informationen zu anderen Airlines besuchen Sie bitte deren jeweilige Website.
Tipp: Machen Sie mehrere Kopien Ihres ärztlichen Attests.
Medikamente
Nehmen Sie ausreichend Medikamente für die gesamte Reise mit – in der Originalverpackung der Apotheke und im Handgepäck, um Problemen bei Gepäckverlust vorzubeugen. Ein medizinischer Pass kann hilfreich sein, falls Ersatzmedikamente benötigt werden oder bei Zollkontrollen.
Verwenden Sie Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z. B. starke Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, ADHD-Medikamente, medizinisches Cannabis), benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung. Verstöße können streng bestraft werden. Informieren Sie sich bei der Botschaft des Ziellandes über die geltenden Vorschriften.
Reiseleitung
Bei Ankunft erhalten Sie einen Willkommensumschlag von der Reiseleitung mit einer Einladung zum Begrüßungstreffen, Ausflugsinformationen und Kontaktdaten der Reiseleitung. Immer häufiger wird auch mit einem QR-Code gearbeitet – dieser befindet sich im Umschlag oder auf dem Infoboard in Ihrer Unterkunft. Durch Scannen des QR-Codes haben Sie direkten Zugriff auf Notfallnummern, Besuchszeiten und Ausflüge. Praktisch, denn so müssen Sie den Umschlag nicht immer mitnehmen.
In der Regel besucht Sie die Reiseleitung mindestens einmal pro Woche in der Unterkunft. Wer Ihre Reiseleitung ist und wann sie erreichbar ist, steht auf dem Infoboard oder im Informationsordner Ihrer Unterkunft. Dort finden Sie auch eine Notfallnummer.
Falls Sie aus irgendeinem Grund die Reiseleitung verpassen oder nicht in Ihrer Unterkunft antreffen, müssen Sie sie im Notfall oder bei Problemen jederzeit telefonisch kontaktieren. Ist die Reiseleitung (vorübergehend) nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an das Büro unseres örtlichen Partners in Ihrer Urlaubsregion. Die Telefonnummer finden Sie auf dem Informationsbrett, in der Infomappe oder in Ihren Reiseunterlagen.
Die Reiseleitung wird Ihnen bei Problemen stets nach bestem Wissen und Gewissen helfen. Sollte es zu größeren Problemen kommen, wird unser lokaler Partner eingeschaltet. Unsere Reiseleiter betreuen viele Gäste gleichzeitig, daher kann es vorkommen, dass sie Sie nicht immer persönlich begleiten können, etwa bei einem Arztbesuch oder einer Anzeige bei der Polizei.
Auf einigen Reisezielen gibt es Unterkünfte, in denen während Ihres Aufenthalts keine Reiseleitung vorbeikommt. Dies kann mit der Lage der Unterkunft und einer geringen Anzahl an Buchungen zusammenhängen. Selbstverständlich ist die Reiseleitung jederzeit telefonisch erreichbar – für Informationen, Fragen oder zur Buchung von Ausflügen.
Ihre Meinung zählt
Bei Corendon legen wir großen Wert auf Ihre Meinung zur Reise, Unterkunft und Ihrem Urlaub insgesamt. Anhand von Kundenbewertungen und regelmäßigen Umfragen sorgen wir dafür, dass die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen erhalten bleibt oder verbessert wird. Die Corendon-Bewertungen können Ihnen auch bei der Auswahl Ihres nächsten Urlaubs helfen.
Unzufriedenheit und Beschwerden
Sind Sie unzufrieden oder möchten Sie eine Beschwerde einreichen? Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie unter corendon.de/beschwerdeabwicklung.
Informationen auf der Website und Einschränkungen von Garantien
Unsere Website wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann es vorkommen, dass versehentlich fehlerhafte Informationen veröffentlicht wurden. Es kann sich um Tippfehler oder zwischenzeitliche Änderungen handeln, die von den örtlichen Leistungsträgern vorgenommen wurden, nachdem die Inhalte auf unserer Website veröffentlicht wurden. Wir weisen darauf hin, dass auf der Website Stimmungsbilder verwendet werden, die uns von den Unterkünften zur Verfügung gestellt wurden. Diese können von der Realität abweichen. Alle Texte auf der Website sind vorbehaltlich Änderungen.
Die auf dieser Website enthaltenen Angaben umfassen allgemeine sowie produktspezifische Informationen zu den von uns angebotenen Reisen. Soweit sie Bestandteil des Reisevertrags werden, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die nachfolgenden Bestimmungen.
Wenn in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Publikation die Rede ist, bezieht sich dies auf die Website. Diese wird regelmäßig aktualisiert und mit aktuellen Informationen und Beschreibungen versehen. Der Inhalt des Reisevertrags richtet sich somit nach der jeweils aktuellsten Version unserer Website.
Wenn bei einer Unterkunft bestimmte Einrichtungen genannt werden, bedeutet das nicht automatisch, dass diese jederzeit geöffnet oder verfügbar sind (dies hängt z. B. vom Saisonzeitpunkt, vom Anbieter und/oder der Auslastung ab), es sei denn, es wurde eine schriftliche Garantie von uns gegeben und bestätigt.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Änderungen an unserer Website ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Dadurch kann sich das Angebot unserer Produkte jederzeit ändern.
Meine Buchung bezahlen
In den Bedingungen von Corendon ist festgelegt, dass Sie nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Basisreisepreises sowie 100 % der Kosten für den Beitrag zum niederländischen Katastrophenfonds (Calamiteitenfonds), die Reservierungsgebühren und etwaige zusätzlich gebuchte Extras leisten müssen. Zu diesen Extras gehören u. a. Parkplätze, Transfers, Mietwagen, Versicherungen, Gepäck und Ausflüge.
Bei Abreise in mehr als 6 Wochen ist die Anzahlung sofort fällig. Diese beträgt 35 % des Basisreisepreises zuzüglich 100 % der Kosten für den Calamiteitenfonds, die Reservierungsgebühren und gebuchte Extras. Natürlich können Sie auch einen höheren Betrag anzahlen. Den Restbetrag können Sie spätestens 6 Wochen vor Abreise begleichen.
Bei verspäteter Zahlung entfällt der Anspruch auf eine eventuelle Reiserücktrittsversicherung – die Prämie muss jedoch dennoch gezahlt werden.
Bei Buchungen mit Abreise innerhalb von 6 Wochen muss der gesamte Reisepreis inkl. Versicherungsprämien sofort gezahlt werden.
Wenn Sie innerhalb von 7 Tagen vor Abreise buchen, müssen Sie die Zahlung direkt während des Buchungsvorgangs online abschließen. Sollte die Zahlung fehlschlagen, kommt die Buchung nicht zustande.
Wir empfehlen, die Zahlung über unsere Website vorzunehmen. Verwenden Sie dafür folgenden Link:
Sie können aus verschiedenen Zahlungsmethoden wählen. Ihre Zahlung wird dabei direkt in unserem System verarbeitet:
- PayPal
- Visa
- Mastercard
- Trustly
Klicken Sie auf den Link, um direkt mit der Zahlung fortzufahren: mein.corendon.de
Falls es Ihnen nicht gelingt, die Zahlung über den Link durchzuführen, können Sie den Betrag unter Angabe des Namens des Hauptreisenden, Ihrer Buchungsnummer und Ihrer Kundennummer über folgende Bankverbindung überweisen. Dies ist jedoch nicht möglich bei Buchungen mit Abreise innerhalb von 1 Woche.
Schwachstellen auf der Website melden
Der Schutz unserer Daten und IT-Systeme hat für uns oberste Priorität. Sollten Sie eine Sicherheitslücke entdecken, melden Sie diese bitte über diese Seite. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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